| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Corporis | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Co|rp|oris | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Collenberg | 
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|  | Kte 797 Was unser Geist , das heißt unsere Seele , für unsere Glieder ist , das ist der Heilige Geist für die Glieder Christi , für den Leib Christi , die Kirche ( Augustinus , serm . 267,4 ) . Diesem Geist Christi als dem unsichtbaren Prinzip ist zuzuschreiben , daß alle Teile des Leibes sowohl untereinander als auch mit ihrem erhabenen Haupt verbunden sind , da er ganz im Haupt ist , ganz im Leib , ganz in den einzelnen Gliedern ( Pius XII. , Enz . Mystici Corporis : DS 3808 ) . Der Heilige Geist macht die Kirche zum Tempel des lebendigen Gottes ( 2 Kor 6 , 16 ) [ Vgl . 1 Kor 3 , 16-17 ; Eph 2,21] : Dieses göttliche Geschenk ist der Kirche anvertraut . . . In ihr ist niedergelegt die Gemeinschaft mit Christus , das heißt der Heilige Geist , das Angeld der Unverweslichkeit , die Befestigung unseres Glaubens , die Himmelsleiter zu Gott Wo die Kirche , da ist auch der Geist Gottes ; und wo der Geist Gottes , dort ist die Kirche und alle Gnade ( Irenäus , hier . 3,24,1 ) . | 
|  | Kte 798 Der Heilige Geist ist in allen Teilen des Leibes das Prinzip jeder lebenspendenden und wirklich heilsamen Handlung ( Pius XII. , Enz . Mystici Corporis : DS 3808 ) . Er bewirkt auf vielfältige Weise die Auferbauung des ganzen Leibes in der Liebe [ Vgl . Eph 4,16] : durch das Wort Gottes , das die Kraft hat , aufzubauen ( Apg 20,32 ) ; durch die Taufe , durch die er den Leib Christi bildet [ Vgl . 1 Kor 12,13 ] ; durch diejenigen Sakramente , die den Gliedern Christi Wachstum und Heilung geben ; durch die Gnade der Apostel , die unter den Gnadengaben hervorragt ( LG 7 ) ; durch die Tugenden , die das gute Handeln bewirken ; durch die vielfältigen besonderen Gaben , die sogenannten Charismen , durch die er die Gläubigen geeignet und bereit macht , verschiedene für die Erneuerung und den weiteren Aufbau der Kirche nützliche Werke und Dienste zu übernehmen ( LG 12 ) [ Vgl . AA 3 ] . | 
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