| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Büßenden | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Büß|en|den | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes : Von den Büßenden [ müssen ] alle Todsünden , derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind , im Bekenntnis aufgeführt werden . . . , auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [ Vgl . Ex 20,17 ; Dtn 5,21 ; Mt 5,28. ] ; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die , welche ganz offen begangen werden ( K . v . Trient : DS 1680 ) . Indem die Christgläubigen also alle Sünden , die [ ihnen ] ins Gedächtnis kommen , zu bekennen trachten , legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor , damit sie verziehen werden . Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält , legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor . ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt , dem Arzt seine Wunde zu entblößen , so heut die Arznei nicht , was sie nicht kennt‘ ( Hieronymus , Eccl . 10,11 ) ( K . v . Trient : DS 1680 ) . | 
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