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Fachwort
DeutschBesitzes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bes|itzes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Die Verwalter des königlichen Besitzes
Ez 48,21 Was zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Besitzes der Stadt übrig bleibt , von den 25000 Ellen der ( Ostseite der ganzen ) Abgabe bis zur Ostgrenze ( des Landes ) und von den 25000 Ellen der Westseite ( der Abgabe ) bis zur Westgrenze ( des Landes ) , diese ( beiden ) Stücke entlang den Stammesanteilen sollen dem Fürsten gehören . Die heilige Abgabe und das Tempelheiligtum liegen mitten darin .
BGB 198 Gelangt eine Sache , hinsichtlich derer ein dinglicher Anspruch besteht , durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten , so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zugute .
BGB 562b. 2 Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden , so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und , wenn der Mieter ausgezogen ist , die Überlassung des Besitzes verlangen . Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats , nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat , wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat .
BGB 836. 2 Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich , wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt , es sei denn , dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können .