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Fachwort
DeutschBergwerk Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bergwerk
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk
BGB 1038. 2 Das Gleiche gilt , wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage Gegenstand des Nießbrauchs ist .
BGB 2123. 2 Das Gleiche gilt , wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage zur Erbschaft gehört .