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Fachwort
DeutschAusgaben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aus|ga|ben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Ebenfalls sittlich verwerflich sind : Spekulation , durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt , um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen ; Korruption , durch die man Verantwortliche dazu verführt , entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden ; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens ; schlechte Ausführung von Arbeiten , Steuerhinterziehung , Fälschung von Schecks und Rechnungen , überhöhte Ausgaben und Verschwendung . Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung .
BGB 259. 1 Wer verpflichtet ist , über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen , hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und , soweit Belege erteilt zu werden pflegen , Belege vorzulegen .
BGB 1642 Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen , soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist .
BGB 1806 Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen , soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist .