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Fachwort
DeutschAnsehung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ansehung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 105a Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens , das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann , so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und , soweit vereinbart , Gegenleistung als wirksam , sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind . Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen .
BGB 166. 2 Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht ( Vollmacht ) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt , so kann sich dieser in Ansehung solcher Umstände , die er selbst kannte , nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen . Dasselbe gilt von Umständen , die der Vollmachtgeber kennen musste , sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht .
BGB 407. 1 Der neue Gläubiger muss eine Leistung , die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt , sowie jedes Rechtsgeschäft , das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird , gegen sich gelten lassen , es sei denn , dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt .
BGB 463 Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist , kann das Vorkaufsrecht ausüben , sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat .