kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Absatzes
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Absatzes
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 164. 3 Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung , wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt .
BGB 358. 4 § 357 gilt für den verbundenen Vertrag entsprechend . Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen . Der Darlehensgeber tritt im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein , wenn das Darlehen dem Unternehmer bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist .
BGB 360. 3 Die dem Verbraucher gemäß § 355 Abs . 3 Satz 1 mitzuteilende Widerrufsbelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 1 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes , wenn das Muster der Anlage 1 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird . Die dem Verbraucher gemäß § 356 Abs . 2 Satz 2 in Verbindung mit § 355 Abs . 3 Satz 1 mitzuteilende Rückgabebelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes , wenn das Muster der Anlage 2 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird . Der Unternehmer darf unter Beachtung von Absatz 1 Satz 1 in Format und Schriftgröße von den Mustern abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Unternehmers anbringen .
BGB 438. 3 Abweichend von Absatz 1 Nr . 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist , wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat . Im Falle des Absatzes 1 Nr . 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein .