Fachwort |
|
|
Deutsch | zustand | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | zus|tand |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| zunehmen |
| zukommst |
| 21#höre,hören,hört,hören |
| 32#höre,hörst,hört,hören,hört,hören |
| 40#hörte,hörtest,hörte,hörten,hörtet,hörten |
| 34#höre,hörest,höre,hören,höret,hören |
| 40#hörte,hörtest,hörte,hörten,hörtet,hörten |
| ipsae |
| *v |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| |
| 1Kön 2,15 Da sagte er : Du weißt , dass mir das Königtum zustand und dass ganz Israel mich als König haben wollte . Doch ist mir die Königswürde entgangen ; sie ist meinem Bruder zugefallen , weil sie ihm vom Herrn bestimmt war . |
| BGB 1678. 1 Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert , die elterliche Sorge auszuüben , oder ruht seine elterliche Sorge , so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein aus ; dies gilt nicht , wenn die elterliche Sorge dem Elternteil nach § 1626a Abs . 2 , § 1671 oder § 1672 Abs . 1 allein zustand . |
| BGB 1678. 2 Ruht die elterliche Sorge des Elternteils , dem sie nach § 1626a Abs . 2 allein zustand , und besteht keine Aussicht , dass der Grund des Ruhens wegfallen werde , so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen , wenn dies dem Wohl des Kindes dient . |
| BGB 1680. 2 Ist ein Elternteil , dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs . 1 allein zustand , gestorben , so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen , wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht . Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs . 2 allein zu , so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen , wenn dies dem Wohl des Kindes dient . |
| |