| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | zufällt | Grundwort | zufallen | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | zu|fä|llt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Num 34,2 Befiehl den Israeliten und sag ihnen , wenn ihr nach Kanaan kommt : Das ist das Land , das euch als erblicher Besitz zufällt , Kanaan in seinen jetzigen Grenzen . | 
|  | BGB 1485. 1 Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamtgut , soweit es nicht nach § 1483 Abs . 2 einem nicht anteilsberechtigten Abkömmling zufällt , und aus dem Vermögen , das der überlebende Ehegatte aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten oder nach dem Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirbt . | 
|  | BGB 1802. 1 Der Vormund hat das Vermögen , das bei der Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist oder später dem Mündel zufällt , zu verzeichnen und das Verzeichnis , nachdem er es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen hat , dem Familiengericht einzureichen . Ist ein Gegenvormund vorhanden , so hat ihn der Vormund bei der Aufnahme des Verzeichnisses zuzuziehen ; das Verzeichnis ist auch von dem Gegenvormund mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen . | 
|  | BGB 1934 Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten , so erbt er zugleich als Verwandter . Der Erbteil , der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt , gilt als besonderer Erbteil . | 
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