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Fachwort
Deutschernennt Grundwort ernennen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: er|nennt
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Reden Person Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
GG 60. 1 Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter , die Bundesbeamten , die Offiziere und Unteroffiziere , soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist .
GG 69. 1 Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter .