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Fachwort
Deutschaufhört Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: au|fhört
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
2Sam 24,21 und sagte : Warum kommt mein Herr , der König , zu seinem Knecht ? David antwortete : Um von dir die Tenne zu kaufen und dem Herrn einen Altar zu errichten , damit die Plage im Volk aufhört .
BGB 124. 2 Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt , in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt , im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt , in welchem die Zwangslage aufhört . Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 und 211 entsprechende Anwendung .
BGB 1762. 2 Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden , wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind . Die Frist beginnt a)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstabe a mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende zumindest die beschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt hat oder in dem dem gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Annehmenden oder des noch nicht 14 Jahre alten oder geschäftsunfähigen Kindes die Erklärung bekannt wird ; b)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstaben b , c mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende den Irrtum oder die Täuschung entdeckt ; c)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe d mit dem Zeitpunkt , in dem die Zwangslage aufhört ; d)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe e nach Ablauf der in § 1747 Abs . 2 Satz 1 bestimmten Frist ; e)in den Fällen des § 1760 Abs . 5 mit dem Zeitpunkt , in dem dem Elternteil bekannt wird , dass die Annahme ohne seine Einwilligung erfolgt ist . Die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 sind entsprechend anzuwenden .
BGB 1954. 2 Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt , in welchem die Zwangslage aufhört , in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt , in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt . Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 , 211 entsprechende Anwendung .