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Fachwort
Deutschanficht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: anficht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1600c. 2 Die Vermutung nach Absatz 1 gilt nicht , wenn der Mann , der die Vaterschaft anerkannt hat , die Vaterschaft anficht und seine Anerkennung unter einem Willensmangel nach § 119 Abs . 1 , § 123 leidet ; in diesem Falle ist § 1600d Abs . 2 und 3 entsprechend anzuwenden .