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Fachwort
Deutschabtritt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: abtritt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 931 Ist ein Dritter im Besitz der Sache , so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden , dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt .