| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Zweckes | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Zweckes | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 33. 1 Zu einem Beschluss , der eine Änderung der Satzung enthält , ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich . Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen . | 
|  | BGB 37. 1 Die Mitgliederversammlung ist zu berufen , wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt . | 
|  | BGB 81. 1 Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form . Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten , ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen . Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über 1. den Namen der Stiftung , 2. den Sitz der Stiftung , 3. den Zweck der Stiftung , 4. das Vermögen der Stiftung , 5. die Bildung des Vorstands der Stiftung . Genügt das Stiftungsgeschäft den Erfordernissen des Satzes 3 nicht und ist der Stifter verstorben , findet § 83 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung . | 
|  | BGB 87. 2 Bei der Umwandlung des Zweckes soll der Wille des Stifters berücksichtigt werden , insbesondere soll dafür gesorgt werden , dass die Erträge des Stiftungsvermögens dem Personenkreis , dem sie zustatten kommen sollten , im Sinne des Stifters erhalten bleiben . Die Behörde kann die Verfassung der Stiftung ändern , soweit die Umwandlung des Zweckes es erfordert . | 
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