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Fachwort
DeutschPartner Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Part|ner
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Partner und Inhalt des Bundes
Kte 1629 Aus diesem Grund ( oder aus anderen Gründen , welche die Ehe null und nichtig machen ) [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1095-1107 ] kann die Kirche , nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist , die Ehe für ungültig erklären , das heißt erklären , daß die Ehe nie bestanden hat . In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten ; sie müssen nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten , die sich aus einer früheren Verbindung ergeben [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1071 ] .
Kte 1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine Mischehe , um erlaubt zu sein , der ausdrücklichen Erlaubnis der kirchlichen Autorität [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1124 ] . Im Fall der Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von diesem Hindernis erforderlich [ Vgl . [ link ] CIC ; can . 1086 ] . Diese Erlaubnis und diese Dispens setzen voraus , daß die beiden Partner die wesentlichen Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht ausschließen , die der katholische Partner in bezug auf die Taufe und die Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1125 ] .
Kte 1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral organisieren . Diese soll die Paare dazu ermutigen , ihre besondere Situation im Licht des Glaubens zu leben . Sie soll ihnen auch dabei helfen , die Spannungen zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden . Diese Pastoral muß die Entfaltung dessen fördern , was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die Achtung vor dem , was sie trennt .
Kte 1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere Aufgabe , denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt , und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt ( 1 Kor 7,14 ) . Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine große Freude , wenn diese Heiligung zur freiwilligen Bekehrung des anderen Partners zum christlichen Glauben führt [ Vgl . 1 Kor 7,16 ] . Die aufrichtige eheliche Liebe , die schlichte , geduldige Ausübung der Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen Ehepartner darauf vorbereiten , die Gnade der Bekehrung anzunehmen .