| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Norfolk | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | No|rf|olk | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1778 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft , in welchem der Mensch erkennt , ob eine konkrete Handlung , die er beabsichtigt , gerade ausführt oder schon getan hat , sittlich gut oder schlecht ist . Bei allem , was er sagt und tut , ist der Mensch verpflichtet , sich genau an das zu halten , wovon er weiß , daß es recht und richtig ist . Durch das Gewissensurteil vernimmt und erkennt der Mensch die Anordnungen des göttlichen Gesetzes . Das Gewissen ist ein Gesetz des Geistes und ist darüber hinaus eine unmittelbare Einsprechung , die auch den Begriff der Verantwortlichkeit , der Pflicht , einer Drohung und einer Verheißung in sich schließt Es ist ein Bote dessen , der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert . Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi " ( J . H . Newman , Brief an den Herzog von Norfolk 5 ) . | 
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