| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Gewerbe | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ge|werbe | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Jona 1,8 Da fragten sie ihn : Sag uns , was treibst du für ein Gewerbe und woher kommst du , aus welchem Land und aus welchem Volk ? | 
|  | Apg 19,25 rief diese und die anderen damit beschäftigten Arbeiter zusammen und sagte : Männer , ihr wisst , dass wir unseren Wohlstand diesem Gewerbe verdanken . | 
|  | BGB 845 Im Falle der Tötung , der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige , wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war , dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Ersatz zu leisten . Die Vorschrift des § 843 Abs . 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung . | 
|  | BGB 1835. 3 Als Aufwendungen gelten auch solche Dienste des Vormunds oder des Gegenvormunds , die zu seinem Gewerbe oder seinem Beruf gehören . | 
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