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Fachwort
DeutschGewerbe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ge|werbe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Jona 1,8 Da fragten sie ihn : Sag uns , was treibst du für ein Gewerbe und woher kommst du , aus welchem Land und aus welchem Volk ?
Apg 19,25 rief diese und die anderen damit beschäftigten Arbeiter zusammen und sagte : Männer , ihr wisst , dass wir unseren Wohlstand diesem Gewerbe verdanken .
BGB 845 Im Falle der Tötung , der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige , wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war , dem Dritten für die entgehenden Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Ersatz zu leisten . Die Vorschrift des § 843 Abs . 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung .
BGB 1835. 3 Als Aufwendungen gelten auch solche Dienste des Vormunds oder des Gegenvormunds , die zu seinem Gewerbe oder seinem Beruf gehören .