| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Embryos | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Emb|ryos | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2275 Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden , daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen , sondern seine Heilung , die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben ( DnV 1,3 ) . Es ist unmoralisch , menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ‚biologisches Material‘ herzustellen ( DnV 1,5 ) . Einige Versuche , in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen , sind nicht therapeutischer Natur , sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen , die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden . Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens , seiner Integrität und seiner Identität ( DnV 1,6 ) . | 
|  | Kte 2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet ( homologe künstliche Insemination und Befruchtung ) , sind sie vielleicht weniger verwerflich , bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar . Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt . Der Akt , der die Existenz des Kindes begründet , ist dann kein Akt mehr , bei dem sich zwei Personen einander hingeben . Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person . Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit , die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß ( DnV 2,5 ) . Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt , wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes , also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute , angestrebt wird . . . Nur die Achtung vor dem Band , das zwischen den Sinngehalten des ehelic hen Aktes besteht , und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung ( DnV 2,4 ) . | 
|  |  |