| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Betrieb | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Bet|rieb | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt : 1. bei einem Gebäude , das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist , insbesondere bei einer Mühle , einer Schmiede , einem Brauhaus , einer Fabrik , die zu dem Betrieb bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften , 2. bei einem Landgut das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Gerät und Vieh , die landwirtschaftlichen Erzeugnisse , soweit sie zur Fortführung der Wirtschaft bis zu der Zeit erforderlich sind , zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden , sowie der vorhandene , auf dem Gut gewonnene Dünger . | 
|  | § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts | 
|  | BGB 112. 1 Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts , so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig , welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt . Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte , zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf . | 
|  | BGB 585. 1 Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn - oder Wirtschaftsgebäuden ( Betrieb ) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet . Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung , um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen , sowie die gartenbauliche Erzeugung . | 
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