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Fachwort
DeutschBesteht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bes|te|ht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 26. 2 Besteht der Vorstand aus mehreren Personen , so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten . Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben , so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands .
BGB 83 Besteht das Stiftungsgeschäft in einer Verfügung von Todes wegen , so hat das Nachlassgericht dies der zuständigen Behörde zur Anerkennung mitzuteilen , sofern sie nicht von dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker beantragt wird . Genügt das Stiftungsgeschäft nicht den Erfordernissen des § 81 Abs . 1 Satz 3 , wird der Stiftung durch die zuständige Behörde vor der Anerkennung eine Satzung gegeben oder eine unvollständige Satzung ergänzt ; dabei soll der Wille des Stifters berücksichtigt werden . Als Sitz der Stiftung gilt , wenn nicht ein anderes bestimmt ist , der Ort , an welchem die Verwaltung geführt wird . Im Zweifel gilt der letzte Wohnsitz des Stifters im Inland als Sitz .
BGB 259. 2 Besteht Grund zu der Annahme , dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind , so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern , dass er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe , als er dazu imstande sei .
BGB 260. 2 Besteht Grund zu der Annahme , dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist , so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern , dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe , als er dazu imstande sei .