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Fachwort
DeutschBenennt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Benennt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1855 Benennt die Mutter einen Vormund , so kann sie die gleichen Anordnungen treffen wie nach den §§ 1852 bis 1854 der Vater .