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Fachwort
DeutschAufwand Grundwort fehlt
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Worttyp fehlt
BGB 275. 2 Der Schuldner kann die Leistung verweigern , soweit diese einen Aufwand erfordert , der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht . Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen , ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat .
BGB 558c. 4 Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen , wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist . Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden .
BGB 651c. 2 Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit , so kann der Reisende Abhilfe verlangen . Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern , wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert .