| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | privat | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | priv|at | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 933 Ob dieses Zeugnis öffentlich ( wie im Ordensstand ) , privat oder geheim abgelegt wird - das Kommen Christi ist für alle Geweihten der Ursprung und die Ausrichtung ihres Lebens . Das Volk Gottes hat hier keine bleibende Heimstatt . . . Deshalb macht der Ordensstand . . . die himmlischen Güter , die schon in dieser Zeit gegenwärtig sind , auch allen Gläubigen kund , bezeugt das neue und ewige , in der Erlösung Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige Auferstehung und die Herrlichkeit des Himmelreiches an ( LG 44 ) . | 
|  | Kte 2106 Religionsfreiheit bedeutet , daß im religiösen Bereich niemand gezwungen wird , gegen sein Gewissen zu handeln , noch daran gehindert wird , privat und öffentlich , als einzelner und in Verbindung mit anderen innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln ( DH 2 ) . Dieses Recht gründet auf der Natur des Menschen , dessen Würde erfordert , daß er der göttlichen Wahrheit , die die zeitliche Ordnung übersteigt , freiwillig zustimmt . Deswegen bleibt dieses Recht auch denjenigen erhalten , die der Verpflichtung , die Wahrheit zu suchen und an ihr festzuhalten , nicht nachkommen ( DH 2 ) . | 
|  | Kte 2137 Der Mensch soll die Religion privat und öffentlich in Freiheit bekennen können ( DH 15 ) . | 
|  |  |