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Fachwort
Deutschnutzen Grundwort nutzen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: nut|zen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
nutzen aus
im MehrwortKte 2404 Darum soll der Mensch , der sich dieser Güter bedient , die äußeren Dinge , die er rechtmäßig besitzt , nicht nur als ihm persönlich zu eigen , sondern er muß sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn , daß sie nicht ihm allein , sondern auch anderen von Nutzen sein können ( GS 69,1 ) . Der Besitz eines Gutes macht dessen Eigentümer zu einem Verwalter im Dienst der Vorsehung ; er soll es nutzen und den daraus erwachsenden Ertrag mit anderen , in erster Linie mit seinen Angehörigen , teilen .
Kte 2429 Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung ; jeder darf und soll seine Talente nutzen , um zu einem Wohlstand beizutragen , der allen zugute kommt , und um die gerechten Früchte seiner Mühe zu ernten . Er soll darauf bedacht sein , sich dabei an die Regelungen zu halten , die rechtmäßigen Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben [ Vgl . CA 32 ; 34 ] .
BGB 481. 1 Teilzeit-Wohnrechteverträge sind Verträge , durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht , für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum des Jahres zu Erholungs - oder Wohnzwecken zu nutzen . Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden .
BGB 575. 1 Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden , wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will , 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will , dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden , oder 3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt . Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen .