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Kte Gott erläßt Sündenstrafen durch die Kirche
GG 82. 1 Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet . Rechtsverordnungen werden von der Stelle , die sie erläßt , ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet .
GG 86 Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus , so erläßt die Bundesregierung , soweit nicht das Gesetz Besonderes vorschreibt , die allgemeinen Verwaltungsvorschriften . Sie regelt , soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt , die Einrichtung der Behörden .