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Fachwort
Deutschbemißt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bemißt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 70. 2 Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung .