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Fachwort
Deutschbeerbt Grundwort beerben
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: be|erbt
InhaltKultur -> Begegnung Person Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
im Satz enthalten 0 beerbt
Jer 49,1 Über die Ammoniter : So spricht der Herr : Hat denn Israel keine Söhne / oder besitzt es keinen Erben ? Warum hat Milkom den Stamm Gad beerbt , / warum ließ sich sein Volk in dessen Städten nieder ?
BGB 185. 2 Die Verfügung wird wirksam , wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder wenn er von dem Berechtigten beerbt wird und dieser für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet . In den beiden letzteren Fällen wird , wenn über den Gegenstand mehrere miteinander nicht in Einklang stehende Verfügungen getroffen worden sind , nur die frühere Verfügung wirksam .
BGB 1482 Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst , so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass . Der verstorbene Ehegatte wird nach den allgemeinen Vorschriften beerbt . Unterkapitel 5 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
BGB 1483. 1 Die Ehegatten können durch Ehevertrag vereinbaren , dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird . Treffen die Ehegatten eine solche Vereinbarung , so wird die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt , die bei gesetzlicher Erbfolge als Erben berufen sind . Der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gehört nicht zum Nachlass ; im Übrigen wird der Ehegatte nach den allgemeinen Vorschriften beerbt .