| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | anmaßt | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | anmaßt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt . | 
|  | BGB 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen . Das Gleiche gilt , wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt . | 
|  | Dtn 18,20 Doch ein Prophet , der sich anmaßt , in meinem Namen ein Wort zu verkünden , dessen Verkündigung ich ihm nicht aufgetragen habe , oder der im Namen anderer Götter spricht , ein solcher Prophet soll sterben . | 
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