Fachwort |
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Deutsch | anmaßt | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | anmaßt |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt . |
| BGB 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen . Das Gleiche gilt , wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt . |
| Dtn 18,20 Doch ein Prophet , der sich anmaßt , in meinem Namen ein Wort zu verkünden , dessen Verkündigung ich ihm nicht aufgetragen habe , oder der im Namen anderer Götter spricht , ein solcher Prophet soll sterben . |
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