kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschWertes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wer|tes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Waldeyer
Lev 5,16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat , soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen . Er soll es dem Priester geben und dieser soll ihn mit dem Schuldopferwidder entsühnen ; dann wird ihm vergeben werden .
Lev 22,14 Wenn einer ohne Vorsatz etwas Heiliges isst , soll er es dem Priester ersetzen und ein Fünftel des Wertes hinzufügen .
BGB 256 Wer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist , hat den aufgewendeten Betrag oder , wenn andere Gegenstände als Geld aufgewendet worden sind , den als Ersatz ihres Wertes zu zahlenden Betrag von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen . Sind Aufwendungen auf einen Gegenstand gemacht worden , der dem Ersatzpflichtigen herauszugeben ist , so sind Zinsen für die Zeit , für welche dem Ersatzberechtigten die Nutzungen oder die Früchte des Gegenstands ohne Vergütung verbleiben , nicht zu entrichten .
BGB 290 Ist der Schuldner zum Ersatz des Wertes eines Gegenstands verpflichtet , der während des Verzugs untergegangen ist oder aus einem während des Verzugs eingetretenen Grund nicht herausgegeben werden kann , so kann der Gläubiger Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen , welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird . Das Gleiche gilt , wenn der Schuldner zum Ersatz der Minderung des Wertes eines während des Verzugs verschlechterten Gegenstands verpflichtet ist .