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Fachwort
DeutschStörer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Störer
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 862. 1 Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört , so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen . Sind weitere Störungen zu besorgen , so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen .
BGB 862. 2 Der Anspruch ist ausgeschlossen , wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahr vor der Störung erlangt worden ist .
BGB 1004. 1 Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt , so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .