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Störer
Grundwort
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Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Störer
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 862. 1 Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört , so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen . Sind weitere Störungen zu besorgen , so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen .
BGB 862. 2 Der Anspruch ist ausgeschlossen , wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahr vor der Störung erlangt worden ist .
BGB 1004. 1 Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt , so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .