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Fachwort
DeutschStande Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Stan|de
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1319 Ein Firmling der das Alter des Vernunfigebrauchs erreicht hat muß den Glauben bekennen im Stande der Gnade sein die Absicht haben die Firmung zu empfangen und bereit sein in der kirchlichen Gemeinschaft und in der Welt seine Aufgabe als Junger und Zeuge Christi auf sich zu nehmen .
Kte 1415 Wer Christus in der eucharistischen Kommunion empfangen will muß im Stande der Gnade sein Falls jemand sich bewußt ist daß er eine Todsünde begangen hat darf er die Eucharistie nicht empfangen ohne vor her im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben .
BGB 2233. 2 Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht im Stande , Geschriebenes zu lesen , so kann er das Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar errichten .
GG 116. 1 Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat .