| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Planke | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Planke | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 921 Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum , Rain , Winkel , einen Graben , eine Mauer , Hecke , Planke oder eine andere Einrichtung , die zum Vorteil beider Grundstücke dient , voneinander geschieden , so wird vermutet , dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien , sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen , dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört . | 
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