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Fachwort
DeutschOrgane Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Org|ane
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Innere Organe
§ 31 Haftung des Vereins für Organe
§ 89 Haftung für Organe ; Insolvenz
GG 10. 2 Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden . Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes , so kann das Gesetz bestimmen , daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt .
GG 13. 2 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter , bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden .