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Fachwort
DeutschNotars Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Notars
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1410 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden .
BGB 1802. 2 Der Vormund kann sich bei der Aufnahme des Verzeichnisses der Hilfe eines Beamten , eines Notars oder eines anderen Sachverständigen bedienen .
BGB 2231 Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1. zur Niederschrift eines Notars , 2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung .
BGB 2232 Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet , indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt , dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte . Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben ; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein .