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Fachwort
DeutschGatten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ga|tten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1611 Die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer ausschließlichen , treuen ehelichen Liebe [ Vgl . Hos 1-3 ; Jes 54 ; 62 ; Jer 2-3 ; 31 : Ez 16 ; 23 ] und führten so das Bewußtsein des auserwählten Volkes zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe [ Vgl . Mal 2,13-17 ] . Die Bücher Rut und Tobit bieten berührende Zeugnisse der hohen Auffassung von der Ehe , der treuen , zärtlichen Gemeinschaft zwischen den Gatten . Die Überlieferung erblickte im Hohenlied stets einen großartigen Ausdruck der menschlichen Liebe als eines reinen Widerscheins der Liebe Gottes , einer Liebe , die stark ist wie der Tod und die auch mächtige Wasser . . . nicht löschen können ( Hld 8,6-7 ) .
Kte 1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung erschienen . Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet [ Vgl . Mt 11,29-30 ] , die noch drückender wäre als das Gesetz des Mose . Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade , die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben . Wenn die Gatten Christus nachfolgen , sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich nehmen [ Vgl . Mk 8,34 ] , werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe erfassen [ Vgl . Mt 19,11. ] und ihn mit Hilfe Christi auch leben können . Diese Gnade der christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi , der Quelle allen christlichen Lebens .
Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben .
Kte 1633 Mischehen [ zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken ] , zu denen es in zahlreichen Ländern häufig kommt , bedürfen besonderer Achtsamkeit , sowohl von den beiden Gatten als auch von den Seelsorgern . Im Fall der Kultverschiedenheit [ zwischen Katholiken und Ungetaufen ] ist noch größere Umsicht geboten .