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Fachwort
DeutschFalles Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Falles
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 119. 1 Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte , kann die Erklärung anfechten , wenn anzunehmen ist , dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde .
BGB 354 Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen , dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll , wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt , so ist der Gläubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt .
BGB 1361a. 1 Leben die Ehegatten getrennt , so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen . Er ist jedoch verpflichtet , sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen , soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht .
BGB 1381. 1 Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern , soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre .