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Fachwort
DeutschEndigt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Endigt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 699. 2 Endigt die Aufbewahrung vor dem Ablauf der für sie bestimmten Zeit , so kann der Verwahrer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen , sofern nicht aus der Vereinbarung über die Vergütung sich ein anderes ergibt .