| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Bedarf | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Be|darf | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Bechern | 
|  | Bechers | 
|  | Beachten | 
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|  | Kte 903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen , können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘ . Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt , weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen , können auch Laien , selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind , nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen , nämlich den Dienst am Wort , die Leitung liturgischer Gebete , die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion ( [ link ] CIC , can . 230 , §3 ) . | 
|  | Neh 12,47 Zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias lieferte ganz Israel die Anteile für die Sänger und Torwächter ab , je nachdem es der tägliche Bedarf erforderte . Man gab den Leviten einen heiligen Anteil und die Leviten gaben davon den Söhnen Aarons einen heiligen Anteil . | 
|  | GG 12a. 3 Wehrpflichtige , die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind , können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden ; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung , die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können , zulässig . Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften , im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden ; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig , um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen . | 
|  | GG 12a. 4 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts - und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden , so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden . Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden . | 
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