| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Baumes | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Baum|es | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Gen 3,3 nur von den Früchten des Baumes , der in der Mitte des Gartens steht , hat Gott gesagt : Davon dürft ihr nicht essen und daran dürft ihr nicht rühren , sonst werdet ihr sterben . | 
|  | Jes 17,6 Nur ein Rest bleibt für die Nachlese übrig / wie beim Abernten der Ölbäume : zwei , drei reife Oliven an den oberen Ästen des Baumes , / vier oder fünf an seinen Zweigen - / Spruch des Herrn , des Gottes Israels . | 
|  | BGB 910. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches , die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind , abschneiden und behalten . Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen , wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt . | 
|  | BGB 923. 2 Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen . Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last . Der Nachbar , der die Beseitigung verlangt , hat jedoch die Kosten allein zu tragen , wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet ; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum . Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen , wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann . | 
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