kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBaumes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Baum|es
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Gen 3,3 nur von den Früchten des Baumes , der in der Mitte des Gartens steht , hat Gott gesagt : Davon dürft ihr nicht essen und daran dürft ihr nicht rühren , sonst werdet ihr sterben .
Jes 17,6 Nur ein Rest bleibt für die Nachlese übrig / wie beim Abernten der Ölbäume : zwei , drei reife Oliven an den oberen Ästen des Baumes , / vier oder fünf an seinen Zweigen - / Spruch des Herrn , des Gottes Israels .
BGB 910. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches , die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind , abschneiden und behalten . Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen , wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt .
BGB 923. 2 Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen . Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last . Der Nachbar , der die Beseitigung verlangt , hat jedoch die Kosten allein zu tragen , wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet ; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum . Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen , wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann .