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Fachwort
DeutschZweck Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zw|eck
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Sinn und Zweck der Gleichnisse
Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker .
Kte 1752 Im Unterschied zum Objekt steht die Absicht auf der Seite des handelnden Subjekts . Weil die Absicht in der Freiheit wurzelt und die Handlung auf ihr Ziel festlegt , ist sie ein Element , das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt . Das Ziel ist das , worauf sich die Absicht in erster Linie richtet . Es bezeichnet den im Handeln angestrebten Zweck . Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Willensbewegung ; sie bestimmt , worauf sich das Handeln richtet . Sie richtet den Blick auf das Gut , das von der betreffenden Handlung erwartet wird . Sie beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten , sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen ; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten . Zum Beispiel hat ein Dienst , den man erweist , das Ziel , dem Mitmenschen zu helfen ; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein . Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehr eren
Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt .
Kte 1759 Keine in guter Absicht vollzogene schlechte Tat wird entschuldigt " ( Thomas v . A. , dec . præc . 1 ) Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht .