Fachwort |
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Deutsch | Aktes | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Akt|es |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [ Vgl . HV 16 ] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral . Diese Methoden achten den Leib der Eheleute , ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit . Hingegen ist jede Handlung verwerflich , die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt , die Fortpflanzung zu verhindern , sei es als Ziel , sei es als Mittel zum Ziel ( HV 14 ) . Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt , wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde , zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken . So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe , die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist . Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft(FC 32 ) . |
| Kte 2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet ( homologe künstliche Insemination und Befruchtung ) , sind sie vielleicht weniger verwerflich , bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar . Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt . Der Akt , der die Existenz des Kindes begründet , ist dann kein Akt mehr , bei dem sich zwei Personen einander hingeben . Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person . Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit , die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß ( DnV 2,5 ) . Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt , wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes , also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute , angestrebt wird . . . Nur die Achtung vor dem Band , das zwischen den Sinngehalten des ehelic hen Aktes besteht , und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung ( DnV 2,4 ) . |
| Kte 2378 Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes , sondern ein Geschenk . Das vorzüglichste Geschenk der Ehe ist also eine menschliche Person . Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden , so als könnte man ein Recht auf das Kind beanspruchen . In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte : das Recht , die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und das Recht , vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden ( DnV 2,8 ) . |
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