Fachwort |
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Deutsch | Abbau | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Abbau |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Num 10,17 Nach dem Abbau der Wohnstätte brachen die Gerschoniter und die Merariter auf , die die Wohnstätte trugen . |
| Kte 310 Warum aber hat Gott nicht eine so vollkommene Welt erschaffen , daß es darin nichts Böses geben könnte ? In seiner unendlichen Macht könnte Gott stets etwas Besseres schaffen [ Vgl . Thomas v . A. , s . th . 1,25,6. ] . In seiner unendlichen Weisheit und Güte jedoch wollte Gott aus freiem Entschluß eine Welt erschaffen , die auf dem Weg zu ihrer letzten Vollkommenheit ist . Dieses Werden bringt nach Gottes Plan mit dem Erscheinen gewisser Daseinsformen das Verschwinden anderer , mit dem Vollkommenen auch weniger Vollkommenes mit sich , mit dem Aufbau auch den Abbau in der Natur . Solange die Schöpfung noch nicht zur Vollendung gelangt ist , gibt es mit dem physisch Guten folglich auch das physische Übel [ Vgl . Thomas v . A. , s . gent . 3,71. ] . |
| BGB 558. 4 Die Kappungsgrenze gilt nicht , 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt . Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen , ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen . Satz 1 gilt entsprechend , wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist . |
| GG 79. 1 Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden , das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt . Bei völkerrechtlichen Verträgen , die eine Friedensregelung , die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind , genügt zur Klarstellung , daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen , eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes , die sich auf diese Klarstellung beschränkt . |
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