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Fachwort
Deutscherbt Grundwort erben
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: erbt
InhaltKultur -> Begegnung Person Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
1Kor 15,50 Damit will ich sagen , Brüder : Fleisch und Blut können das Reich Gottes nicht erben ; das Vergängliche erbt nicht das Unvergängliche .
BGB 1925. 3 Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr , so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften . Sind Abkömmlinge nicht vorhanden , so erbt der überlebende Teil allein .
BGB 1928. 3 Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern nicht mehr , so erbt von ihren Abkömmlingen derjenige , welcher mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandt ist ; mehrere gleich nahe Verwandte erben zu gleichen Teilen .
BGB 1934 Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten , so erbt er zugleich als Verwandter . Der Erbteil , der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt , gilt als besonderer Erbteil .