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Fachwort
Deutscha)in Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: a)in
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 305a Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs . 2 Nr . 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen , wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist , 1. die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen der Straßenbahnen , Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beförderungsvertrag , 2. die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität , Gas , Telekommunikation , Post und Eisenbahnen veröffentlichten und in den Geschäftsstellen des Verwenders bereitgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen a)in Beförderungsverträge , die außerhalb von Geschäftsräumen durch den Einwurf von Postsendungen in Briefkästen abgeschlossen werden , b)in Verträge über Telekommunikations - , Informations - und andere Dienstleistungen , die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln und während der Erbringung einer Telekommunikationsdienstleistung in einem Mal erbracht werden , wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten vor dem Vertragsschluss zugänglich gemacht werden können .
BGB 438. 1 Die in § 437 Nr . 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren , wenn der Mangel a)in einem dinglichen Recht eines Dritten , auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann , oder b)in einem sonstigen Recht , das im Grundbuch eingetragen ist , besteht , 2. in fünf Jahren a)bei einem Bauwerk und b)bei einer Sache , die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat , und 3. im Übrigen in zwei Jahren .
BGB 1762. 2 Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden , wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind . Die Frist beginnt a)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstabe a mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende zumindest die beschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt hat oder in dem dem gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Annehmenden oder des noch nicht 14 Jahre alten oder geschäftsunfähigen Kindes die Erklärung bekannt wird ; b)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstaben b , c mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende den Irrtum oder die Täuschung entdeckt ; c)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe d mit dem Zeitpunkt , in dem die Zwangslage aufhört ; d)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe e nach Ablauf der in § 1747 Abs . 2 Satz 1 bestimmten Frist ; e)in den Fällen des § 1760 Abs . 5 mit dem Zeitpunkt , in dem dem Elternteil bekannt wird , dass die Annahme ohne seine Einwilligung erfolgt ist . Die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 sind entsprechend anzuwenden .
BGB 438. 1 The claims cited in section 437 nos . 1 and 3 become statute-barred in thirty years , if the defect consists a)a real right of a third party on the basis of which return of the purchased thing may be demanded , or b)some other right registered in the Land Register , in five years a)in relation to a building , and b)in relation to a thing that has been used for a building in accordance with the normal way it is used and has resulted in the defectiveness of the building , and otherwise in two years .