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Fachwort
DeutschRuht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ruht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1678. 2 Ruht die elterliche Sorge des Elternteils , dem sie nach § 1626a Abs . 2 allein zustand , und besteht keine Aussicht , dass der Grund des Ruhens wegfallen werde , so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen , wenn dies dem Wohl des Kindes dient .
BGB 2165. 2 Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek , Grundschuld oder Rentenschuld , die dem Erblasser selbst zusteht , so ist aus den Umständen zu entnehmen , ob die Hypothek , Grundschuld oder Rentenschuld als mitvermacht zu gelten hat .