| Fachwort | 
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  | Deutsch | Rom   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Rom  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Die Abfahrt des gefangenen Apostels nach Rom   | 
 | Von Malta nach Rom   | 
 | Ankunft und Wirken des Völkerapostels in Rom   | 
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 | Kte 861 Die Apostel übertrugen , damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod fortgesetzt werde , ihren unmittelbaren Mitarbeitern gleichsam nach Art eines Testamentes die Aufgabe , das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu festigen , wobei sie ihnen ans Herz legten , auf die gesamte Herde achtzuhaben , in die sie der Heilige Geist hineinstellte , die Kirche Gottes zu weiden . Daher setzten sie derartige Männer ein und gaben dann die Anordnung , daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihren Dienst aufnähmen ( LG 20 ) [ Vgl . Klemens v . Rom , Kor . 42 ; 44 ] .   | 
 | Kte 877 Desgleichen gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer Charakter . Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein als die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie ( AG 5 ) . Miteinander erwählt , werden sie auch miteinander ausgesandt ; ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller Gläubigen ; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft der göttlichen Personen sein [ Vgl . Joh 17,21-23 ] . Deshalb übt jeder Bischof seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom , dem Nachfolger des hl . Petrus und Haupt des Kollegiums ; in entsprechender Weise üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus , unter der Leitung ihres Bischofs .   | 
 | Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .   | 
 | Kte 892 Der göttliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel , die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren , und insbesondere dem Bischof von Rom , dem Hirten der ganzen Kirche , auch dann geschenkt , wenn sie zwar keine unfehlbare Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern , aber bei der Ausübung des ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen , die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt . Diesen authentischen Lehren müssen die Gläubigen religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes . . . leisten ( LG 25 ) , der sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet , sie aber unterstützt .   | 
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