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Fachwort
DeutschFlugsicherungsorganisationen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Flugsicherungsorganisationen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 87d. 1 Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt . Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden , die nach Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .